10 Jahre Gerichtssachverständiger
24. September 2016: Bescheid des Landesgerichtes Eisenstadt eingelangt: Harald Sexl ist für weitere fünf Jahre zum "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“ bestellt worden. Die Begriffe "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich theoretisch jeder Gutachter/Gutachterin nennen darf, ganz unabhängig vom tatsächlich erworbenen Sachverstand, unabhängig von einer entsprechenden Ausbildung mit bestandener Prüfung. Gerichtsgutachter bzw. Sachverständige im vollen Wortlaut dürfen sich nur Personen nennen, die bei der österreichischen Justiz eine entsprechende Prüfung positiv abgelegt haben. Für eine Re-Zertifizierung ist es zudem notwendig, dass der Gerichtssachverständige regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besucht. Diese müssen einen fachlichen Bezug haben. Ein Messebesuch beispielsweise wird als Fortbildung NICHT akzeptiert. In den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen besucht und in deren Rahmen rund 120 Stunden Fortbildung genossen.
In den vergangenen 10 Jahren meiner sachverständigen Tätigkeit habe ich - über 110 Druckereien/Buchbindereien in Österreich, Slowakei und Ungarn nach dem Österreichischem und Europäischem Umweltzeichen zertifiziert - mehr als 40 Betriebe auf die Zertifizierung nach PEFC/FSC vorbereitet - die PEFC-Gruppenzertifizierung ins Leben gerufen (2015; mittlerweile haben sich 23 graphische Betriebe dieser Gruppe angeschlossen, und es werden immer mehr) - Gerichtsgutachten sowohl für österreichische als auch deutsche Gerichte erstellt - einen beträchtlichen Teil meiner Arbeit mittlerweile auch der Tätigkeit für Reklamationsabwicklung und Prüfungen gewidmet - ca. 250 Feuchtwasser-Proben untersucht - verstärkt das deutsche Umweltzeichen "Blauer Engel" und die Initiierung einer PEFC-Gruppenzertifizierung beworben - den Ausbau unseres Webshops "Messen - Prüfen - Profitieren" betrieben - mit der Versicherungsgesellschaft ARAG eine Kooperation geschlossen, um Klienten verbesserten Rechtsschutz und günstigere Konditionen bei der Reklamationsabwicklung bieten zu können
Ich habe außerdem rund 60.000 km im Jahr auf der Straße zurückgelegt (mit nur 2 leichten Blechschäden in 10 Jahren... An der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit muss ich noch arbeiten – "unfreiwillige Verwaltungsabgaben" kommen leider noch vor - hrmpf) - jedes Jahr rund 600 Flaschen "Gutachterl" an meine Klienten versendet.
...und - mich um die frühzeitige Einführung meines Enkels ins Sachverständigenwesen gekümmert...