Änderung des amtlichen Kilometergeldes
Ab dem 1. Jänner 2025 treten neue Regelungen für das amtliche Kilometergeld in Kraft. Dieses wird einheitlich mit EUR 0,50 pro Kilometer für die Benützung von Pkw, Kombi, Motorrad, Motorfahrrad und Fahrrad (einschließlich E-Bike) festgesetzt. Zusätzlich wird für jede notwendige mitbeförderte Person ein Zuschlag von EUR 0,15 pro Kilometer gewährt.
Diese Anpassung bringt Änderungen für die Abrechnung von Fahrtkosten mit sich, die auch in den von mir bereitgestellten Vorlagen berücksichtigt werden.
Für Nutzer der EXCEL-Gebührennote
Wenn Sie von mir die EXCEL-Gebührennote erworben haben, lade ich Sie ein, mir Ihre bisherige Version der Datei per E-Mail zu senden. Die Datei dient als Nachweis für den Erwerb. Im Anschluss erhalten Sie von mir einen Download-Link zur aktualisierten Version, die die neuen Regelungen berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die neue Version nicht nur das aktualisierte Kilometergeld enthält, sondern auch mögliche Optimierungen zur komfortableren Nutzung der Gebührennote.
Für Nutzer des Gutachten-Managers
Wenn Sie den Gutachten-Manager verwenden, sende ich Ihnen gerne eine Anleitung für die Anpassung der neuen Kilometergeldregelungen in der Software. Schreiben Sie mir dazu einfach eine E-Mail, und ich stelle Ihnen die Informationen umgehend zur Verfügung.
Diese Anpassungen sind besonders für Gerichtssachverständige von Bedeutung, da die korrekte Abrechnung von Fahrtkosten ein wesentlicher Bestandteil der Gebührenlegung ist.
Ich empfehle Ihnen, Ihre Unterlagen rechtzeitig auf den aktuellen Stand zu bringen, um Missverständnisse oder Nachfragen bei der Gebührenprüfung zu vermeiden.
Für weitere Fragen oder Unterstützung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.