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Aktuell: Das lästige Unterlassungsschreiben

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Der Sommer ist fast vorüber, ein hoffentlich erholsamer Urlaub liegt hinter Ihnen.

So manche Kollegin oder Kollege hat in den letzten Tagen unangenehme Post erhalten. Es handelt sich dabei um ein Abmahnschreiben von einem österreichischen Rechtsanwalt der im Namen einer (vermeintlichen) Mandantin eine Unterlassung begehrt und ein Datenauskunftsbegehren stellt.

Die Unterlassung ergeht an Betreiber von Homepages, die – leider nur durch eine technische Nachlässigkeit – die Schriften (Fonts) nicht auf dem eigenen Server kopiert haben. Diese Schriften werden automatisch vom Server der Firma Google aus den USA bezogen/übertragen.

Treffen Sie bitte rechtzeitig Vorsorge!

  1. Prüfen Sie, ob Sie die Schiften auf Ihrem Server gespeichert haben.
  2. Das geht ganz einfach: Auf der Homepage https://sicher3.de/google-fonts-checker prüfen Sie, ob Ihre Homepage diese Schriften von den USA überträgt oder bereits lokal gespeichert hat.
  3. Der Vorgang dauert ca. 2 Minuten! Sollten die Auswertung ergeben, dass die Schriften von den USA geladen werden, besteht dringender Handlungsbedarf!
  4. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Systemadministrator, Webseiten-Betreuer usw. oder Sie machen umgehend selber die Umstellung.

Ich hoffe, dass Sie damit noch rechtzeitig vor Abmahnschreiben verschont bleiben.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Harald Sexl