Qualitätsnachweis oder Etikettenschwindel
Qualitätsnachweis oder Etikettenschwindel für Sachverständige im deutschsprachigen Raum?
Derzeit erhalten Sachverständige in Österreich und Deutschland vermehrt E Mails mit dem Angebot, sich nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder DIN EN 16775 zertifizieren zu lassen. Teilweise stammen diese Angebote von Zertifizierungsstellen mit Sitz im Ausland. Versprochen werden kurze Verfahrensdauer, geringe Kosten und eine Abwicklung „auf dem Postweg“.
Das klingt effizient. Es klingt modern. Es klingt nach Wettbewerbsvorteil.
Die entscheidende Frage lautet jedoch: Ist es das auch?
Was wird konkret angeboten?
In den Schreiben wird regelmäßig betont, dass keine Verpflichtung zur Zertifizierung bestehe. Gleichzeitig wird suggeriert, dass Gerichte, Versicherer und öffentliche Auftraggeber diese Zertifikate zunehmend verlangen würden.
Besonders kritisch zu hinterfragen ist der Hinweis, dass bei „erfahrenen Sachverständigen“ auf Seminar und klassische Prüfung verzichtet werden könne. Eine Personenzertifizierung lebt jedoch gerade von einer strukturierten, unabhängigen Kompetenzüberprüfung. Fällt diese faktisch weg, bleibt am Ende ein formaler Titel.
Die Berufsethik verlangt mehr als ein Logo auf dem Briefkopf.
Rechtslage in Österreich
In Österreich sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nach dem Sachverständigen und Dolmetschergesetz in eine bundesweite Liste eingetragen. Diese Liste wird von der Justiz geführt und ist öffentlich einsehbar. Sachverständigenliste
Die Eintragung setzt eine fachliche Überprüfung, persönliche Eignung und laufende Kontrolle voraus. Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Qualitätssystem mit klaren Verfahrensregeln.
Eine zusätzliche private Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist rechtlich nicht erforderlich. Sie ersetzt weder die Beeidung noch schafft sie einen höheren Status. Ein österreichisches Gericht verlangt diese Zertifizierung in der Praxis regelmäßig nicht.
Wer bereits allgemein beeidet ist, verfügt über einen staatlich anerkannten Qualitätsnachweis.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland erfolgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung über die Industrie und Handelskammern oder Handwerkskammern. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind bundesweit in einer zentralen IHK Datenbank abrufbar. Sachverständigenverzeichnis
Diese bundesweite Sachverständigendatenbank schafft Transparenz und ist funktional mit der österreichischen Gerichtssachverständigenliste vergleichbar, auch wenn die Bestellung in Deutschland kammerrechtlich organisiert ist.
Daneben existieren Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese können im freien Markt eine Rolle spielen, insbesondere außerhalb des gerichtlichen Bereichs.
Entscheidend ist jedoch die klare Unterscheidung. Eine Zertifizierung nach 17024 ist kein automatischer Ersatz für die öffentliche Bestellung.
Unterschied zwischen Österreich und Deutschland
Österreich kennt ein staatlich organisiertes, einheitliches System mit bundesweiter Eintragung durch die Justiz. Deutschland kennt ein Nebeneinander von öffentlicher Bestellung durch Kammern und privatrechtlicher Personenzertifizierung. Wer Systeme vermischt oder Gleichwertigkeit suggeriert, ohne die Unterschiede offen zu legen, erzeugt Marktverwirrung. Ein DIN Zertifikat ersetzt keine öffentliche Bestellung. Und eine öffentliche Bestellung ersetzt kein DIN Logo. Es sind unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlicher Funktion.
Spezieller Blick auf Ärzte und Psychologen
Bei reglementierten akademischen Berufen wie Ärzten oder klinischen Psychologen bestehen bereits gesetzliche Ausbildungsanforderungen, Berufszulassungen und berufsrechtliche Aufsichtssysteme. Die Frage muss erlaubt sein, welchen zusätzlichen fachlichen Mehrwert eine 17024 Zertifizierung hier tatsächlich bringen soll. Ein weiteres Zertifikat macht aus einer fundierten Ausbildung keine höhere Qualifikation.
Können sich dennoch Vorteile ergeben?
Ja, in bestimmten Konstellationen kann eine Zertifizierung nach 17024 Vorteile bringen, insbesondere in Deutschland.
Im freien Gutachtenmarkt kann sie marketingwirksam sein. In einzelnen Ausschreibungen kann sie ausdrücklich gefordert werden. Sie kann helfen, eigene Prozesse zu strukturieren. Aber sie schafft keinen hoheitlichen Status. Sie garantiert keine gerichtliche Beauftragung. Und sie ersetzt nicht die öffentliche Bestellung.
Wer hier klare Ziele hat und einen konkreten Markt bedient, kann eine solche Zertifizierung als strategisches Instrument nutzen. Wer lediglich einem Versprechen folgt, sollte vorsichtig sein.
Checkliste: Worauf sollte man achten?
Wer eine Zertifizierung nach 17024 oder 16775 in Erwägung zieht, sollte mindestens folgende Punkte prüfen.
Ist die Zertifizierungsstelle nachweislich von einer anerkannten nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert.
Ist diese Akkreditierung öffentlich überprüfbar.
Findet eine reale, unabhängige fachliche Prüfung statt.
Gibt es schriftliche und mündliche Leistungsnachweise.
Wird die konkrete Zertifizierungsstelle von Gerichten oder öffentlichen Auftraggebern tatsächlich anerkannt.
Welche laufenden Kosten entstehen.
Welche Rezertifizierungsintervalle gelten.
Besteht Verwechslungsgefahr mit einer öffentlichen Bestellung.
Ist das Angebot sachlich transparent oder arbeitet es mit Druck und Dringlichkeit.
Und schließlich die wichtigste Frage.
Brauche ich dieses Zertifikat für einen konkreten Markt oder nur für mein Ego.
Schlussgedanke
Qualität entsteht nicht durch Logos. Qualität entsteht durch Fachwissen, Erfahrung, Unabhängigkeit und überprüfbare Kompetenz.
Zertifikate können sinnvoll sein. Sie können aber auch zur bloßen Etikette werden.
Sachverständige im deutschsprachigen Raum sollten jedes Angebot sorgfältig prüfen und sich nicht von wohlklingenden DIN Bezeichnungen blenden lassen.
Der Verfasser dieses Beitrags ist in Österreich allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger sowie in Deutschland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Die vorstehenden Ausführungen beruhen auf praktischer Erfahrung in beiden Systemen.
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Fragen Sie sich selbst:
Ist das Qualitätsnachweis – oder nur ein Stück Papier? Informieren Sie sich, bevor Sie unterschreiben.