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Gebührennote - Änderung der Frist!

Neu seit 1. Mai 2022:

Die Frist für die Geltendmachung der Gebühr ist gem. § 38 des GebAG seit 1. Mai 2022 mit 4 Wochen vom Gesetzgeber festgelegt worden. Bisher waren 14 Tage als Frist gesetzt worden.

Quelle: Vortrag MMag. Hans Webhofer / Harald Sexl, 2. November 2022