Gebührennote - Änderung der Frist!
Neu seit 1. Mai 2022:
Die Frist für die Geltendmachung der Gebühr ist gem. § 38 des GebAG seit 1. Mai 2022 mit 4 Wochen vom Gesetzgeber festgelegt worden. Bisher waren 14 Tage als Frist gesetzt worden.
Quelle: Vortrag MMag. Hans Webhofer / Harald Sexl, 2. November 2022