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Gutachter in der BRD

Zulassung als Sachverständiger in Deutschland

In Deutschland gibt es keine einheitliche Liste der "Gerichtssachverständigen". Gutachter werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) bestellt und vereidigt. Von der IHK "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist die offizielle Bezeichnung.

Hier ein Erfahrungsbericht: Der erste Schritt zur Anerkennung ist daher, eine Adresse in Deutschland zu haben, an die Post zugestellt werden kann! Es muss keine Firmenadresse sein, aber zumindest ein Adresse an die Poststücke zugestellt werden können. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, stellt man einen Antrag bei der zuständigen IHK. Es sollte ein entsprechender Bedarf in dem betreffenden Fachgebiet bestehen, da bei einer hohen Anzahl bereits eingetragener Sachverständiger der Bedarf geringer ist. In meinem Fall war der Bedarf gegeben, da mein Fachgebiet selten vertreten ist.

Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, Kontakt mit der IHK aufzunehmen, um sich über den Bedarf und die Anforderungen zu informieren.

Die IHK verlangt, dass man Gutachten einreicht, die von Fachgutachtern geprüft werden. Es ist möglich, um vertrauliche Behandlung der Gutachten zu bitten oder sie zu anonymisieren. Die Kosten für die Eintragung liegen zwischen 1.200 und 2.500 Euro, abhängig vom Aufwand, und werden im Voraus kommuniziert. Nach einer Prüfung, die etwa einen Monat dauert, erhält man den Bescheid über die Aufnahme als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter. Die Vereidigungstermine sind selten, aber es besteht die Möglichkeit einer Einzelvereidigung.

Der feierliche Moment der Vereidigung findet in der IHK statt. Vorher gibt es eine Belehrung über die rechtlichen Sachverhalte. Es ist ratsam, sich über die deutsche Gesetzeslage zu informieren und Schulungsangebote zu nutzen, die von Fortbildungsinstituten in Deutschland angeboten werden.

Nach der Vereidigung wird man in die öffentlich geführte Liste der IHK aufgenommen, die online einsehbar ist. Hier ist der Link zur Liste: Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Abschließend erhält man ein Rundsiegel, das möglicherweise auch digital übergeben wird. Dieses Siegel dient als offizielles Zeichen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Team der IHK für München und Oberbayern! 

Kurzinfo: Als Gerichtssachverständiger in Österreich bin ich seit 2006 tätig und arbeite für zahlreiche Gerichte in Österreich und Deutschland. Im Zuge meiner beruflichen Entwicklung stellte sich die Frage, ob eine Anerkennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Deutschland möglich ist. Dieser Bericht zeigt anhand meines eigenen Beispiels, dass dieser Prozess für österreichische Gerichtssachverständige durchaus machbar ist.