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Zuschlagsverordnung 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 wurde die "Zuschlagsverordnung" zum Gebührenanspruchsgesetz veröffentlicht. Erfreulich ist, dass grundlegende Erhöhungen zu verzeichnen sind. Ein paar "Stolpersteine" sollten vermieden werden. So zum Beispiel ist in Zeile 1 angegeben:  
1. Das Kilometergeld nach § 12 Abs. 1 beträgt .............................................. ......................... 1 Euro

Dem anfänglichen Jubel ist gleich eine Ernüchterung gewichen: Dieses Kilometergeld bezieht sich auf die Kilometer, die zu Fuß zurückgelegt werden!

Ansonsten kann man als SV zufrieden sein, wobei es zu bemerken gibt, dass diese Gebühren wirklich nur einen unteren Wert der tatsächlichen Kosten wiedergeben. Den Auszug stelle ich gerne zum Download bereit: Auszug