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DIN 17024  -
Zertifizierung für Sachverständige.

Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis.

In den letzten Jahren erreichen Sachverständige immer häufiger Angebote für Personenzertifizierungen nach ISO 17024. Die Argumentation klingt auf den ersten Blick überzeugend. Mehr Marktchancen, mehr Aufträge und steigende Nachfrage durch Gerichte und Versicherungen. Daher stellt sich die Frage, welchen tatsächlichen Stellenwert diese Zertifizierung in der Praxis hat.

Zunächst ist zu klären, worum es sich bei ISO 17024 überhaupt handelt. Es handelt sich um eine internationale Norm für Personenzertifizierungen. Im Unterschied zu klassischen Zertifizierungen von Unternehmen geht es hier um den Nachweis von Kompetenzen einzelner Personen. Die Norm beschreibt Anforderungen an Zertifizierungsstellen und an das Verfahren der Kompetenzbewertung.

In Deutschland hat sich diese Form der Zertifizierung in bestimmten Bereichen etabliert. Besonders häufig findet man sie bei Immobilienbewertungen und bei Kfz Sachverständigen. Der Hintergrund liegt in der sehr starken Konkurrenz um die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie und Handelskammern. Diese Bestellung gilt dort als Goldstandard. Der Zugang ist streng und die Anzahl der öffentlich bestellten Sachverständigen ist begrenzt. Dadurch entstand ein Markt für alternative Qualifikationsnachweise.

Genau an dieser Stelle begann die Verbreitung der Personenzertifizierung nach ISO 17024. Viele Sachverständige nutzen sie daher als (einziges) Qualifikationsmerkmal. Sie dient in der Praxis häufig als Marketinginstrument gegenüber Privatkunden, Versicherungen oder Banken.

Aus Sicht der gerichtlichen Praxis ist jedoch eine klare Differenzierung notwendig. In Deutschland greifen Gerichte grundsätzlich auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurück. Seit einigen Jahren existiert eine bundesweite Sachverständigenliste der Industrie und Handelskammern. Diese wird von Gerichten aktiv genutzt. Ein Rückgriff auf ISO 17024 zertifizierte Sachverständige erfolgt in der Praxis nur dann, wenn in einem Fachgebiet absolut keine öffentlich bestellten Sachverständigen verfügbar sind.

Damit ist die Rolle der ISO 17024 Zertifizierung im gerichtlichen Bereich klar einzuordnen. Sie ist kein gleichwertiger Ersatz für die öffentliche Bestellung. Sie kann im Einzelfall eine Ergänzung sein, ersetzt aber nicht die gerichtliche Anerkennung.

Noch deutlicher zeigt sich die Situation in Österreich. Hier entspricht der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige funktional dem öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland. Die Bestellung erfolgt durch die Gerichte und ist gesetzlich geregelt. Gerichte greifen bei Gutachten grundsätzlich auf diese Liste zurück. Eine Personenzertifizierung nach ISO 17024 hat im gerichtlichen Kontext derzeit keine erkennbare Bedeutung. Für Gerichte handelt es sich um eine private Zusatzqualifikation ohne rechtliche Relevanz.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein ISO 17024 Zertifikat in Österreich keine zusätzliche Stellung im gerichtlichen Verfahren verschafft. Weder entsteht daraus ein Anspruch auf Beauftragung noch ein besonderer Status. Für Gerichte bleibt entscheidend, ob eine Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste besteht.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Zertifizierungsstellen selbst. Die Norm ISO 17024 richtet sich an Zertifizierungsstellen. Entscheidend ist daher die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle. In Deutschland ist dies die Deutsche Akkreditierungsstelle. Nur akkreditierte Stellen dürfen Zertifikate mit entsprechender Aussagekraft ausstellen. In der Praxis ist daher genau zu prüfen, ob eine Zertifizierungsstelle tatsächlich akkreditiert ist und in welchem Umfang.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die ISO 17024 Zertifizierung durchaus einen Nutzen haben kann. Sie kann im privaten Markt als Qualitätsnachweis dienen und als Marketinginstrument eingesetzt werden. Für gerichtliche Tätigkeiten in Deutschland hat sie eine untergeordnete Bedeutung. In Österreich ist derzeit kein praktischer Mehrwert erkennbar.

Die Entscheidung für oder gegen eine solche Zertifizierung sollte daher gut überlegt sein. Sie ist kein Ersatz für eine gerichtliche Zertifizierung und keine Garantie für zusätzliche Gerichtsgutachten. Sie kann jedoch in bestimmten Marktsegmenten eine Ergänzung darstellen. Entscheidend ist eine realistische Einschätzung der eigenen Zielgruppe und des tatsächlichen Nutzens.

Ergänzend zu dieser grundsätzlichen Einordnung lohnt sich ein genauer Blick auf den Markt der Personenzertifizierungen selbst. In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen zur Unabhängigkeit von Zertifizierungsstellen, zu möglichen Interessenkonflikten sowie zur Trennung zwischen Beratung und Zertifizierung. Diese Aspekte sind für Sachverständige bei der Bewertung konkreter Angebote von großer Bedeutung. Ein weiterführender Beitrag widmet sich daher ausführlich den typischen Warnsignalen, Compliance-Fragen und Prüfkriterien im Zusammenhang mit Personenzertifizierungen.